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Schriftzug Geschichtswerkstatt Barmbek in weißen Buchstaben vor einer roten Backsteinmauer

Tafel 7.1: Der Schwalbenhof – Wohnungen für „Junggesellinnen“

Gleich um die Ecke (Schwalbenplatz 15) steht der „Schwalbenhof“, ein von Paul Frank entworfenes Laubenganghaus, 1929/30 erbaut. Mit seinen 7 Geschossen (im hinteren Teil) überragt er alle anderen 20er-Jahre-Wohnbauten Barmbeks. So ließ sich Rentabilität bei „vertretbaren“ Mieten erreichen. Die Ausnahme von der allgemeinen Höhenbegrenzung wurde wohl auch wegen des besonderen Verwendungszweckes genehmigt. Die Wohnungen im Schwalbenhof waren alleinstehenden Frauen vorbehalten.

Die Wohnsituation lediger Frauen

Alleinstehende konnten in den 20er Jahren praktisch keine eigene Wohnung bekommen. Seit 1919 gab es in Hamburg ein Wohnungsamt. Es entschied, wer für neuzuvermietende Wohnungen als Mieter in Betracht kam. Alleinstehende gehörten in keinem Falle zu den „Berechtigten“. Sie konnten sich höchstens um eine der wenigen ohne staatliche Förderung gebauten Wohnungen bemühen. Aber diese waren so teuer, dass nur Menschen mit hohem Einkommen sie sich leisten konnten. Angesichts der allgemeinen Wohnungsnot war die Benachteiligung der Alleinstehenden durchaus berechtigt, sie wog allerdings für die Frauen unter ihnen schwerer als für die Männer. Das lag einmal an dem großen Frauenüberschuss, der entstanden war, weil viele junge Männer im Krieg gefallen waren. Auf 100 Männer zwischen 20 und 30 kamen 122 Frauen gleichen Alters. So blieben mehr junge Frauen unverheiratet als junge Männer. In Hamburg sollen damals an die 200.000 alleinstehende berufstätige Frauen gelebt haben.

Ungeachtet ihrer statistischen Chance blieben freilich auch manche Männer – gewollt oder ungewollt – ledig und folglich ohne eigene Wohnung. Vielleicht aber hatten sie weniger unter den Misslichkeiten des Untermieterdaseins zu leiden als Frauen. Mag sein, dall nach damals noch herrschender Meinung Männern mehr Freiheiten zu gestatten oder nachzusehen waren als Frauen (also zum Beispiel eher Damenbesuch bei Männern als Herrenbesuch bei Frauen). Gleichwohl fühlte sich ein Zeitungsschreiber, der dem „Schwalbenhof“ höchstes Lob spendete, zu dem abschließenden Stoßseufzer veranlasst: „und wir Junggesellen?“

Kleinstwohnungen mit viel Komfort im „Haus der Verbände"

Die Kriterien des Wohnungsamts galten für den Schwalbenhof nicht, weil er rein privat finanziert war. Normale Wohnungen – wenn ohne Förderung gebaut – waren allerdings selbst für gut verdienende Frauen unerschwinglich gewesen. Im Schwalbenhof wurden Miniwohnungen angeboten, 18 und 36 gm groß, dabei noch mit kleinem Flur, WC, Wasch- und Kochnische. Außergewöhnlicher Komfort und mehrere Gemeinschaftseinrichtungen entschädigten für die Enge. Jede Miniwohnung hatte Haustelefon, wurde mit Warmwasser versorgt, war an die Zentralheizung und Radioempfang des Hauses angeschlossen. Auf jedem Stockwerk gab es Bäder, Waschküchen waren vorhanden, eine Heimwäscherei, ein Leseraum, ein Musikraum, ein Nähraum, ein Kasino, in dem auch Essen bestellt werden konnte. Dachgarten, Sonnenbad und ein Fahrstuhl nicht zu vergessen. Der Einsatz modernster Technik half, den Bau zu verbilligen und die Wohnqualität zu verbessern. Ein Betonskelett trug das ganze Gebäude und hielt es zusammen. Die Zwischenwinde bestanden – nach einem russischen Vorbild – aus drahtdurchflochtenem, extrem fest gepresstem Stroh: ein nicht nur leichtes, sondern angeblich auch schwer brennbares und in hohem Grade schall- und wärmeisolierendes Material.

Pächterin und Verwalterin des Schwalbenhofs war die „Frauenwohnheim GmbH“. Folgende Frauenorganisationen hatten sich in ihr zusammengeschlossen: der Allgemeine Deutsche Frauenverein, die Ortsgruppe Hamburg des Deutschen Staatsbürgerinnen-Verbandes, die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands (und Säuglings- und Wohlfahrtspflegerinnen), der Bund Hamburgischer Hausfrauen e.V., die Frauengruppe des Deutschen Offizier-Bundes (Landesverband Hamburg), der Verband der deutschen Reichs-, Post- und Telegraphenbeamtinnen (Bezirksverein Hamburg), der Verband der Reichsbahnbeamtinnen (Bezirk Altona), der Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten e.V. (Ortsgruppe Hamburg), der Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen (Ortsgruppe Hamburg) und die Zwangsinnung für das Damenschneiderinnengewerbe in der Stadt Hamburg). Das waren lauter „bürgerliche“ Organisationen. Keine vertrat die Interessen proletarischer Frauen, keine war der Arbeiterbewegung verbunden.

Wer wohnte im Schwalbenhof?

Vorzugsweise sollten die Wohnungen an Mitglieder der Organisationen vergeben werden, die das Haus gepachtet hatten. Schon deshalb war zu erwarten, dass die meisten Mieterinnen bürgerlichen Schichten angehörten. Aus den Berufsangaben der Adressbücher geht hervor, dass tatsächlich keine Arbeiterin in den Schwalbenhof einzog. Wie hätten Arbeiterinnen auch Mieten von 35 bis 60 Mark im Monat bezahlen sollen? Überdies musste jede Mieterin noch 300 bis 500 Mark Baukostenzuschuss aufbringen. Viele Bewohnerinnen waren Angestellte, einige Lehrerinnen (so die Tochter des einflussreichen Reformpädagogen William Lottig), andere übten musische Berufe aus (wie die bekannte Tänzerin Lotte Lobenstein). Auch mehrere Wit- wen sind verzeichnet, die vermutlich ansehnliche Pensionen bezogen.

Schließlich die Überraschung: Es sind ein paar eindeutig männliche Mieter eingetragen. In einem vor Fertigstellung erschienenen Zeitungsartikel findet sich die Ankündigung, dass vereinzelt auch ältere Ehepaare aufgenommen werden könnten und Männer sozusagen in eine Wohnung einheiraten konnten. Von alleinstehenden Männern als Mietern ist allerdings dort nicht die Rede. Möglicherweise waren die 36-qm-Wohnungen ja zu teuer – zumal in den Jahren der Wirtschaftskrise -, als dass sie sämtlich an alleinstehende Frauen hättten vermietet werden können. Wenn wir die Bewohnerinnen den bürgerlichen Schichten zurechnen, so bezieht sich das auf ihre damalige Lebenslage. Über ihre Gesinnung, die Ziele ihrer Arbeit und ihre Herkunft ist damit nichts ausgesagt.

Gebremste Mieten: Bezahlbare Mieten?

Zu wenige Wohnungen und unsichere Einkommensverhältnisse: Wäre die Mietenentwicklung nach dem Ersten Weltkrieg dem freien Markt überlassen worden, wären zahlreiche Mieter in Gefahr gewesen, ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können. Massenhafter Wohnungsverlust hätte gedroht. „Der Staat‘ griff ein, regulierte die Mieten. Altbauwohnungen blieben für das Gros der Bevölkerung ein bezahlbares Gut. Für viele Wohnungssuchende allerdings blieben sie auch ein unerreichbares Gut. Ab Mitte der 20er Jahre waren weitaus mehr Neubauwohnungen zu vergeben als Altbauwohnungen. Doch zu welchen Preisen?

Wer als Bauherr die Fördermittel der Beleihungskasse beanspruchte, musste akzeptieren, dass die Miethöhen festgesetzt wurden (orientiert an den Baukosten). Diese Mieten waren bei vielen Neubauten für einen Großteil der Wohnungssuchenden unbezahlbar. Unbezahlbar insbesondere für solche Familien, denen das Wohnungsamt eine vorrangige Anwartschaft bestätigt hatte. Um nicht Neubauwohnungen leerstehen zu lassen, war das Wohnungsamt schließlich gezwungen, den Kreis der Berechtigten immer weiter zu ziehen. (Zahlungsfähigkeit ging vor Bedürftigkeit.) In der Wirtschaftskrise wurde es so schwierig, zahlungsfähige Mieter für Neubauwohnungen zu finden, dass das Wohnungsamt sie einfach freigab.

Der Weg zur eigenen Wohnung führte übers Amt

Die „öffentliche Bewirtschaftung“ der Wohnungen nach dem Ersten Weltkrieg war aus der Wohnungsnot geboren. (Während des Krieges waren kaum Wohnungen gebaut worden. Die Paare, die im Krieg geheiratet hatten – in Hamburg etwa 8.000 -, hatten ihren Wohnungswunsch zurückgestellt. Andere – in Hamburg etwa 5.000 – hatten die Heirat bis nach dem Krieg aufgeschoben. Sie alle suchten nun eine Wohnung.) In Hamburg begann die eigentliche Bewirtschaftung Mitte 1919. Die erste reichsgesetzliche Verordnung in dieser Richtung war sogar schon einige Monate vor Kriegsende, August 1918, ergangen„Bewirtschaftung“ bedeutete zum einen, dass das Wohnungsamt über frei werdende Altbauwohnungen verfügen konnte. (Allerdings gab es gewisse Möglichkeiten, sich sozusagen freizukaufen.) Das Amt konnte dem Vermieter einen oder mehrere Bewerber „zuweisen“. Selbstverständlich wurden die Bewerber zu nichts gezwungen; anderseits waren den Vermietern bestimmte Ablehnungsgründe zugebilligt.

Die Entscheidungsbefugnis des Wohnungsamts war in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt und behindert: Grundsätzlich sollte eine gütliche Einigung mit dem Vermieter angestrebt werden, das Einigungsamt konnte angerufen werden; in den späteren 20er Jahren sprachen die Gerichte bei Zuweisungen den Vermietern Schadensersatzansprüche zu, was das Wohnungsamt zu einer vorsichtigeren Zuweisungspraxis veranlasste. Und wie jede behördliche Rationierung einen schwarzen Markt entstehen, so kam es auch bei der Wohnungsvergabe zu mancherlei „Schiebungen“. Neubauwohnungen konnten in den frühen 20er Jahren vorübergehend frei vermietet werden. Später war die – fast immer beanspruchte – staatliche Bauförderung an die Bedingung gekoppelt, dass die Vermietung der Wohnungen vom Amt kontrolliert wurde. Bei hohem Einsatz von Eigenkapital und bei genossenschaftlichen Bauten hieß das: der Vermieter konnte sich selber den Mieter aussuchen, sofern nur dessen „Berechtigung“ vom Wohnungsamt anerkannt war. Da das Wohnungsamt gegen Neubauvermieter keinerlei Zwangsmaßnahmen ergreifen konnte, entspannen sich des öfteren langwierige Auseinandersetzungen. 1932 wurde die Bewirtschaftung der Neubauwohnungen wegen des zu hohen Mietniveaus aufgegeben. Eine Art „staatskapitalistisches“ Experiment war gescheitert, unleugbar und endgültig gescheitert zwar erst unter Krisenbedingungen. Das Ziel war: alle Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen zu versorgen. Die Methode war: mit staatlichen Mitteln privat- und marktwirtschaftliche Kräfte anzuregen und teilweise zu binden. Das war widerspruchsvoll angelegt und halbherzig durchgeführt.

Erfolge und Versagen der Wohnungsbaupolitik

Dass der Wohnungsbau nach dem Ersten Weltkrieg nicht wieder in Gang kommen wollte, lag vor allem am allgemeinen Kapitalmangel. Die Regulierung der Mieten trug dazu bei, dass das verfügbare Kapital sich lohnendere Anlagebereiche suchte als neue Mietshäuser. Um den Stillstand zu überwinden, entschloss sich die Stadt, in eigener Regie zu bauen. Nach Plänen Schumachers wurden zwei große Bauvorhaben realisiert: die Kleinhaussiedlung in Langenhorn (ab 1919) und der Etagenhäuserkomplex im Westen Dulsbergs zwischen Krausestraße und Elsässer Straße (ab 1921). Der Hauptweg, den Reich und Länder einschlugen, war ein anderer: Mit wechselnden Maßnahmen wurde versucht, durch staatliche Förderung den privaten Wohnungsbau „anzukurbeln“.

Wie überall wurden diese Versuche auch in Hamburg durch die Inflation behindert und schließlich zunichte gemacht. Bis Ende 1923 wurden in Hamburg insgesamt nur 5.800 neue Wohnungen gebaut. Nach der Währungsreform stellten ab 1924 nachhaltige ineinandergreifende Regelungen des Reiches und Regelung der Länder die Wohnungsbauforderung auf eine beständigere Grundlage. Die wichtigste Rolle bei der Wohnungsbauforderung spielte in Hamburg die Hamburgische Beleihungskasse. Sie vergab die Baudarlehen. Diese Darlehen waren zinsfrei oder nur zu einem sehr niedrigen Satz zu verzinsen, und sie brauchten nur in kleinen Raten zurückgezahlt zu werden.

Die Geldmittel für die Beleihungskasse wurden Beschaffung durch einen Aufschlag auf die Grundsteuer aufgebracht. Er war für alle „altbebauten“ Grundstücke zu zahlen. Die Hohe des Aufschlags wurde mehrfach verändert. Die Hauseigentümer konnten diese zusätzliche Abgabe nicht auf ihre Mieter abwälzen. Die politische Begründung lautete, die Hauseigentümer hätten „unverdiente“ Gewinne erzielt, weil die Inflation sie von Hypotheken entlastet habe. Anfangs wurden in Hamburg die gesamten Einnahmen aus dem Grundsteueraufschlag für die Wohnungsbauforderung verwandt. In den späteren 20er Jahren wurde ein immer größer werdender Anteil für andere Zwecke abgezweigt. Als ab 1930 der ganze Haushalt aus dem Gleichgewicht geriet, galt es nur noch „Löcher zu stopfen“. In der ersten Zeit förderte die Beleihungskasse jedes Bauvorhaben, sofern nur die formalen Objekte Voraussetzungen erfüllt wurden. Ab 1926 wurde die Bewilligung der Darlehen als ein Lenkungsinstrument benutzt. Große Bauvorhaben (ganze Blocks oder Blockkombinationen) wurden nun bevorzugt, und das  Einverständnis der Hamburger Verwaltungsbehörden mit den Entwürfen wurde zur Bedingung gemacht. Größere Objekte erforderten potentere Bauherren, und stärker als zuvor kamen nun gemeinnützige Baugesellschaften- und -genossenschaften zum Zuge. Von 1925 bis 29 wurden über 52 Prozent der geförderten Wohnungen in Hamburg von „Gemeinnützigen“ gebaut. (58 Unternehmen übrigens wurde die begehrte Gemeinnützigkeit wieder aberkannt!) Zahlenmäßig war das Ergebnis der Wohnungsbauförderung in Hamburg beachtlich. Es wurden gebaut:

1925 = 4.126 Wohnungen

1926 = 7.899 „

1927 = 10.641 „

1928 = 9.960 „

1929 = 10.280 „

1930 = 10.643 „

1931 = 3.361 „

Die nicht geförderten Wohnungen fielen daneben kaum ins Gewicht. 1925 z. B. nur 124. – Ganz unbefriedigend war das Ergebnis allerdings gemessen an der Zahl der Wohnungssuchenden: 1926 über 30.000, 1927 weit über 40.000. Unbefriedigend war das Ergebnis auch deshalb, weil zuwenig kleine (allenfalls noch für die unteren Schichten bezahlbare) Wohnungen gebaut wurden. Hinzu kam, dass die verfügbaren Fördermittel schrumpften.
Wie versucht wurde, die Krise des Wohnungsbaus 1927 zu überwinden, ist auf der Tafel am Habichtsplatz dargestellt. Hier nur zwei Stichworte: verstärkte Förderung staatlich kontrollierter Baugesellschaften, Forcierung des Kleinstwohnungsbaus (unter 45 Quadratmeter).

Als Werk der Politik – speziell sozialdemokratischer Politik – gesehen, ist die Hamburger Wohnungsbauförderung der 1920er Jahre noch ungünstiger zu beurteilen. Ganz am Anfang war als Ziel genannt worden, den „Minderbemittelten“ zu einer Wohnung zu verhelfen. Dieses Ziel wurde nicht konsequent verfolgt. Ohnehin war die Wohnungsbauförderung zwar eine staatsinterventionistische, aber beileibe keine sozialistische Politik. Und den Wunsch, damit etwas für den sozialen Frieden zu tun, hatte nicht nur die SPD-Führung, sondern ihn konnten auch manche bürgerliche Politiker teilen. Während die SPD 1919 die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft erzielt hatte, musste sie 1926 neben der „linksliberalen“ DDP auch noch die weiter rechts stehende DVP in ihre Regierungskoalition aufnehmen. Deren Senator Chapeaurouge (Finanzen) war für die Beleihungskasse zuständig. Aber es lag nicht an ihm allein, dass die „Minderbemittelten“ das Nachsehen hatten. Vielmehr vermochte die SPD selber entschlossen-vielversprechende Programmatik und gemäßigt-kompromissbestimmte Praxis nicht miteinander in Einklang zu bringen.

Was aber wäre anders zu machen gewesen? Um die Mieten zu senken, hätten die Neubauwohnungen höher subventioniert werden können. (Woher die Mittel nehmen? Bei welchen Haushaltsposten, bei welchen Aufgaben der Stadt Abstriche machen? Oder die Althausbesitzer noch stärker belasten?) Oder die Kosten mussten verringert werden. Das wurde ab ’27 (auf Kosten der Wohnqualität) versucht. Nicht ganz erfolglos, bis die Wirtschaftskrise alles durchkreuzte. Eigener Wohnungsbau der Stadt (wie in Wien) hätte natürlich erst recht enorme Mittel erfordert.

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